Was tun bei einer Pilzvergiftung?

Beim Verdacht einer Pilzvergiftung wenden Sie sich umgehend and das Giftinformationszentrum München.

Die Telefon­nummer des Gift­informations­zentrums München (Giftnotruf München) lautet: 089 / 19240

Anrufer, die eine Pilzvergiftung vermuten, erhalten dort rund um die Uhr telefonische Notfallberatung durch toxikologisch geschulte Mitarbeiter. Die Beratung umfasst erste Maßnahmen bei Vergiftungen, Einschätzung der Situation und bei Bedarf auch die Vermittlung oder Nennung von Pilzsachverständigen der Deutschen Gesellschaft für Mykologie (DGfM) aus der Umgebung. Außerdem gibt das Zentrum Auskünfte zu Symptomen, Risiken und zur weiteren Behandlung bei Pilzvergiftung.

Die Beratung ist vorrangig telefonisch möglich und steht privaten Personen, Ärzten und Rettungsdiensten kostenfrei zur Verfügung. Allgemeine Anfragen werden werktags von 9 bis 15 Uhr beantwortet.

Adresse: Klinikum rechts der Isar, Technische Universität München, Ismaninger Straße 22, 81675 München
E-Mail: tox@mri.tum.de

Sofortmaßnahmen:

Umgehend ärztliche Hilfe anfordern: Bei Verdacht auf eine Pilzvergiftung sofort den Rettungsdienst, den Giftnotruf oder das nächste Krankenhaus kontaktieren. Nicht zögern, auch wenn die Symptome nur leicht erscheinen oder erst nach mehreren Stunden auftreten.

Pilzreste sichern: Sammeln Sie möglichst alle Reste der Pilzmahlzeit, inklusive Putzreste, nicht verzehrter Pilze, Speisereste und – falls vorhanden – Erbrochenes. Diese können entscheidend für die Bestimmung und Behandlung sein. Auch Fotos des Sammelguts sind hilfreich.

Beruhigen Sie die Betroffenen: Sorgen Sie für eine ruhige Umgebung. Versuchen Sie, Panik zu vermeiden und informieren Sie gegebenenfalls alle, die mitgegessen haben. Geben Sie keine eigene Behandlung und befragen Sie nicht erst Internetquellen – nur Fachleute sollten Diagnosen oder Maßnahmen einleiten.

Keine Hausmittel anwenden: Keinesfalls Milch, Salzwasser, Kohletabletten oder andere vermeintliche Hausmittel geben! Auch das bewusste Herbeiführen von Erbrechen sollte ohne ärztliche Anweisung unterbleiben. Diese Maßnahmen können schaden oder die ärztliche Behandlung erschweren.

Pilzsachverständige einbinden: Ziehen Sie bei Unsicherheiten möglichst einen geprüften Pilzsachverständigen (DGfM) hinzu. Dieser kann zur Bestimmung beitragen, ersetzt aber nicht den Kontakt zu Ärzten und Notdienst.

Keine Selbstbehandlung: Folgen Sie unbedingt den Anweisungen von Notdienst und Ärzten. Verzögern Sie das Vorgehen nicht durch eigene Experimente oder Recherchen – jede Minute zählt

Weiterführende Links:

https://www.dgfm-ev.de/pilzesammeln-und-vergiftungen/vergiftungen/hilfe-bei-pilzvergiftungen

https://www.dgfm-ev.de/pilzesammeln-und-vergiftungen/vergiftungen/syndrome

Pilze richtig Sammeln

Die Frage der Fragen: „Abschneiden oder Herausdrehen?“

Grundsätzlich nimmt das Pilzmyzel im Boden durch das Sammeln der oberirdischen Fruchtkörper keinen Schaden. Dabei ist es egal, ob die Pilze abgeschnitten oder herausgedreht werden. Es empfiehlt sich aber, Pilze komplett dem Boden zu entnehmen (durch vorsichtiges Herausdrehen), da sich an der Stielbasis oft wichtige Merkmale befinden, die sonst im Wald verbleiben, wie zum Beispiel die Scheide des Grünen Knollenblätterpilzes (Amanita phalloides).

Nur bekannte Pilze sammeln

Sammeln Sie nur Pilzarten, die Sie sicher kennen.

Von unbekannten Pilzen können Sie einige Exemplare in möglichst unterschiedlichen Entwicklungsstadien mitnehmen und zu Hause in Ruhe bestimmen oder bei einer Pilzberatung vorzulegen. Bewahren Sie unbekannte Pilze getrennt von den Speisepilzen auf, da selbst kleine Teile eines tödlich giftigen Pilzes den ganzen Korb verderben können.

Nur frische Pilze mitnehmen

Sammeln Sie nur gesunde, frische Pilze und lassen sie überalterte und zu große Exemplare stehen. Diese sind kein Genuss mehr und können durch bereits beginnende Zersetzung sogar zu einer Lebensmittelvergiftung führen. Dennoch sind sie eine wertvolle Sporenquelle für die nächste Generation. Nehmen Sie hinsichtlich der Qualität nur die Pilze mit, die Sie auch auf dem Markt kaufen würden.

Dieser Steinpilz (Boletus edulis) ist schon etwas zu alt.

Sammelbeschränkungen beachten

Pilze nehmen im Ökosystem Wald sehr vielfältige ökologische Rollen wahr.

Auch für Pilze gelten Naturschutzregeln: Viele Speisepilze wie Steinpilze, Rotkappen und Pfifferlinge stehen unter Naturschutz und dürfen nur in kleinen Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden. Richtgröße sind ca. 1–2 kg pro Sammler und Tag. Einige Arten sind auch total geschützt, wie z.B. der Kaiserling (Amanita caesarea).

Pilze richtig transportieren

Sammeln Sie die Pilze in einen Korb, damit die Pilze luftig liegen können. Völlig ungeeignet sind Plastiktüten, da die Pilze darin „schwitzen“ und sehr leicht in Zersetzung übergehen.

Sonstiges

Bitte beachten Sie auch folgende Regeln:

  • Parken Sie Ihre Autos an den dafür vorgesehenen Parkplätzen. Straßenränder und Einfahrten von Waldwegen gehören nicht dazu.
  • Sollten Sie einen Hund mitführen, nehmen Sie ihn an die Leine. Dies ist aus Rücksicht gegenüber anderen Waldbesuchern und dem Wild geboten.
  • Bewegen Sie sich im Wald rücksichtsvoll, betreten Sie keine Schonungen und frisch gepflanzte Bereiche. Meiden Sie Waldstücke, in denen offensichtlich Forstarbeiten stattfinden.
  • Im Wald nicht rauchen und lärmen, Tiere nicht beunruhigen oder einfangen, Vogelnester und Ameisenhaufen in Ruhe lassen, Pflanzen und Bäume nicht beschädigen und jagdliche sowie forstliche Einrichtungen respektieren und nicht betreten.
  • Bitte lassen Sie keinen Müll oder Abfall im Wald zurück und nehmen Sie alles, was Sie mitgebracht haben, auch wieder mit nach Hause. Sollten Sie Abfall im Wald sehen, vollbringen Sie eine gute Tat und nehmen sie diesen mit, um ihn im nächsten Mülleimer zu entsorgen.