Was tun bei einer Pilzvergiftung?

Beim Verdacht einer Pilzvergiftung wenden Sie sich umgehend and das Giftinformationszentrum München.

Die Telefon­nummer des Gift­informations­zentrums München (Giftnotruf München) lautet: 089 / 19240

Anrufer, die eine Pilzvergiftung vermuten, erhalten dort rund um die Uhr telefonische Notfallberatung durch toxikologisch geschulte Mitarbeiter. Die Beratung umfasst erste Maßnahmen bei Vergiftungen, Einschätzung der Situation und bei Bedarf auch die Vermittlung oder Nennung von Pilzsachverständigen der Deutschen Gesellschaft für Mykologie (DGfM) aus der Umgebung. Außerdem gibt das Zentrum Auskünfte zu Symptomen, Risiken und zur weiteren Behandlung bei Pilzvergiftung.

Die Beratung ist vorrangig telefonisch möglich und steht privaten Personen, Ärzten und Rettungsdiensten kostenfrei zur Verfügung. Allgemeine Anfragen werden werktags von 9 bis 15 Uhr beantwortet.

Adresse: Klinikum rechts der Isar, Technische Universität München, Ismaninger Straße 22, 81675 München
E-Mail: tox@mri.tum.de

Sofortmaßnahmen:

Umgehend ärztliche Hilfe anfordern: Bei Verdacht auf eine Pilzvergiftung sofort den Rettungsdienst, den Giftnotruf oder das nächste Krankenhaus kontaktieren. Nicht zögern, auch wenn die Symptome nur leicht erscheinen oder erst nach mehreren Stunden auftreten.

Pilzreste sichern: Sammeln Sie möglichst alle Reste der Pilzmahlzeit, inklusive Putzreste, nicht verzehrter Pilze, Speisereste und – falls vorhanden – Erbrochenes. Diese können entscheidend für die Bestimmung und Behandlung sein. Auch Fotos des Sammelguts sind hilfreich.

Beruhigen Sie die Betroffenen: Sorgen Sie für eine ruhige Umgebung. Versuchen Sie, Panik zu vermeiden und informieren Sie gegebenenfalls alle, die mitgegessen haben. Geben Sie keine eigene Behandlung und befragen Sie nicht erst Internetquellen – nur Fachleute sollten Diagnosen oder Maßnahmen einleiten.

Keine Hausmittel anwenden: Keinesfalls Milch, Salzwasser, Kohletabletten oder andere vermeintliche Hausmittel geben! Auch das bewusste Herbeiführen von Erbrechen sollte ohne ärztliche Anweisung unterbleiben. Diese Maßnahmen können schaden oder die ärztliche Behandlung erschweren.

Pilzsachverständige einbinden: Ziehen Sie bei Unsicherheiten möglichst einen geprüften Pilzsachverständigen (DGfM) hinzu. Dieser kann zur Bestimmung beitragen, ersetzt aber nicht den Kontakt zu Ärzten und Notdienst.

Keine Selbstbehandlung: Folgen Sie unbedingt den Anweisungen von Notdienst und Ärzten. Verzögern Sie das Vorgehen nicht durch eigene Experimente oder Recherchen – jede Minute zählt

Weiterführende Links:

https://www.dgfm-ev.de/pilzesammeln-und-vergiftungen/vergiftungen/hilfe-bei-pilzvergiftungen

https://www.dgfm-ev.de/pilzesammeln-und-vergiftungen/vergiftungen/syndrome